für Caterings, Partyservice und Events der New Age Operations GmbH
(u.a. New Age Barbecue)
GELTUNGSBEREICH
Die New Age Operations GmbH (NAOP) erbringt sämtliche Leistungen ausschliesslich auf der Basis der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Auftragsbestätigung. Mit der Bestellung einer Catering-Dienstleistung erklärt sich der Kunde mit diesen AGB ausdrücklich und vorbehaltlos einverstanden. Allfällige AGB des Kunden, andere Dokumente oder abweichende Vereinbarungen heben die AGB der NAOP nicht auf.
LEISTUNG
Die NAOP verpflichtet sich, den Anlass professionell und in sorgfältiger Weise durchzuführen. Bei der Auswahl von Speisen und Getränken legt die NAOP Wert auf eine einwandfreie Qualität.
Die NAOP wahrt die Interessen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen. Sie verpflichtet sich zudem, Geschäftsgeheimnisse vollumfänglich zu wahren.
Sämtliche Rechte an den präsentierten Ideen, Vorschlägen, Entwürfen, Skizzen, Abbildungen und Texten stehen im geistigen Eigentum der NAOP. Deren Nutzung in welcher Form auch immer, ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung gestattet.
ALLGEMEINES
Die NAOP erbringt gegenüber dem Kunden für dessen Anlass umfassende Catering-Dienstleistungen. Die NAOP übernimmt in keiner Form die Funktion des Veranstalters. Der Veranstalter ist stets der Kunde oder sein Auftraggeber und ist somit verantwortlich für den geordneten Ablauf des Anlasses.
Insbesondere kann die NAOP für keinerlei Schäden im Zusammenhang mit der Organisation des Anlasses haftbar gemacht werden. Der Kunde/Veranstalter hat für eine genügende Versicherungsdeckung für Sach- und Personenschäden zu sorgen.
Der Kunde/Veranstalter hat alle für die Durchführung der Veranstaltung gegebenenfalls notwendigen behördlichen Erlaubnisse rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung dieser Erlaubnisse sowie aller sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der Veranstaltung.
OFFERTE UND BESTÄTIGUNG
Gestützt auf die Angaben des Kunden unterbreitet die NAOP dem Kunden eine detaillierte Offerte betreffend der für seinen Anlass zu erbringenden Catering-Dienstleistungen. Diese Offerte ist weder für den Kunden, noch für die NAOP in irgendeiner Form verbindlich. In der Regel erfolgt eine erste, allgemeine Offerte kostenlos. Wünscht der Kunde eine zweite, detaillierte Offerte und kommt der Vertrag später nicht zustande, ist die NAOP berechtigt, für die Bemühungen im Zusammenhang mit der Erstellung weiteren Offerten eine Unkostenentschädigung gemäss Aufwand und Spesen einzufordern. Ebenso wird ein vom Kunden gewünschtes Probeessen zusätzlich verrechnet.
Nach einer allfälligen Bereinigung der Offerte bestätigt die NAOP dem Kunden in detaillierter Form die Bestellung im Rahmen einer schriftlichen Auftragsbestätigung. Diese beinhaltet auch von der NAOP zur Verfügung gestelltes Mobiliar und Mietmaterial.
Eine beidseitig verbindliche Vereinbarung kommt zustande, sobald der Kunde die Akontozahlung in der Höhe von normalerweise 50 Prozent geleistet hat.
ÄNDERUNG DER AUFTRAGSBESTÄTIGUNG
Veränderungen der Anzahl der Personen, welche am Anlass teilnehmen, müssen bis spätestens 7 Tage vor der Veranstaltung gemeldet werden. Eine Abnahme der Personenanzahl darf 20 Prozent der ursprünglich bestätigten Personenanzahl nicht übersteigen. In der Rechnungsstellung kann eine reduzierte Gästezahl, die nicht rechtzeitig gemeldet worden ist, nicht mehr berücksichtigt werden.
ANNULIERUNG
Bei einer Annullierung einer Bestellung durch den Kunden, gelten folgende Rücktrittsregelungen:
Auftragsrücktritt Rücktrittsgebühr
Bis 61 Tage vor Anlass CHF 200 Bearbeitungsgebühr
Ab 60 bis 21 Tage vor Anlass 35% des Bestellpreises
Ab 20 bis 8 Tage vor Anlass 60% des Bestellpreises
Ab 7 Tage vor Anlass 100% des Bestellpreises
Sofern der entstandene Schaden für die NAOP grösser ist als die gemäss obiger Tabelle zu leistende Zahlung, hat der Kunde stattdessen den Schaden zu übernehmen.
INFRASTRUKTUR VON LOKALITÄTEN UND GELÄNDE
Der Kunde ist verantwortlich, dass die Lokalitäten und das Gelände, wo die Catering-Dienstleistung der NAOP zu erfolgen hat, den Anforderungen der NAOP entsprechen. Insbesondere ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die Zufahrt möglich ist und dass die erforderlichen Installationen (Strom, fliessendes Wasser) in ausreichender und gebrauchsfähiger Form vorhanden sind.
Parkbewilligungen und Parkmöglichkeit für die Fahrzeuge der NAOP werden vom Kunden organisiert. Allfällige Parkgebühren werden dem Kunden verrechnet. Von der NAOP vorgegebene elektrische Anschlüsse, Spannungen und Steckertypen müssen zwingend eingehalten werden.
Erweist sich am Tag des Anlasses die Erbringung der Catering-Dienstleistung infolge ungenügender/mangelhafter Infrastruktur oder Lokalitäten als erschwert oder nicht möglich, ist der Kunde verpflichtet, den vollen Bestellwert zu entrichten, auch wenn nur eine teilweise oder gar keine Erbringung der Catering-Dienstleistung durch die NAOP möglich ist.
VERSPÄTETE ANLIEFERUNG / VERZÖGERUNGEN
Die mit dem Kunden vereinbarten Liefer- und Service-Zeiten sind in jedem Fall als Richtzeiten zu verstehen. Die NAOP legt hohen Wert auf Pünktlichkeit, kann jedoch nicht alle unvorhergesehenen äusseren Einflüsse abfedern (höhere Gewalt, starker Stau, Grosskontrolle, Panne etc.). Die NAOP übernimmt keine Haftung für verspätete Anlieferungen und Verzögerungen im Ablauf des Anlasses und der Kunde kann gestützt darauf auch keinen Abzug vom Rechnungsbetrag geltend machen.
DAUER DER VERANSTALTUNG
Bei verspätetem Beginn einer Veranstaltung, der durch den Veranstalter verschuldet ist, kann die NAOP einen Wartezeit-Zuschlag (Entgelt für den Stundenaufwand des Personals) verrechnen.
Bei Veranstaltungen, die über Mitternacht fortdauern, kann die NAOP einen Verlängerungszuschlag (Entgelt für die Nachtarbeitszeit des Personals) verrechnen.
RETOURMATERIAL
Wird seitens der NAOP Retourmaterial gestellt (Gläser, Geschirr, Bestecke, Wäsche etc.), ist der Kunde dafür verantwortlich, dass das Material vollständig und unbeschädigt zurückgegeben wird. Verluste und Beschädigungen durch Angestellte oder Gäste des Kunden gehen zu Lasten des Kunden und werden zum Neuwert in Rechnung gestellt.
ZAHLUNGEN
Die NAOP erhebt vor der Durchführung des Anlasses in der Regel eine Akontozahlung in der Höhe von 50 Prozent des kalkulierten Rechnungsbetrages. Nach Bezahlung der Akontorechnung ist die Vereinbarung beidseitig verbindlich, das heisst die NAOP reserviert das Datum des Anlasses definitiv und der Auftrag gilt als akzeptiert.
Nach der Durchführung des Anlasses erhält der Kunde von der NAOP eine Schlussrechnung mit einer detaillierten Auflistung, in welcher die bezogenen Leistungen (Essen, Getränke, Transport, Material, Personal, durch Gäste direkt vorgenommene Bestellungen, Bewilligungen etc.), die Mehrwertsteuer, allfällige Verluste/Beschädigungen bei Retourmaterial und die geleistete Anzahlung ausgewiesen werden. Die Rechnungsadresse ist der NAOP vorgängig mitzuteilen. Die Schlussrechnung ist innert 10 Tagen nach Erhalt ohne Abzüge zu begleichen.
Bei Überschreitung vorgenannter Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Ab Verzugseintritt ist die NAOP berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 10% (mindestens CHF 10) zu verlangen.
GEWÄHRLEISTUNG / GEFAHRTRAGUNG UND HAFTUNG
Für die Leistungen gewährleistet die NAOP eine einwandfreie Qualität. Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Einwände oder Mängel gegen die Leistungen während oder unmittelbar nach dem Anlass geltend zu machen. Danach gelten sämtliche Leistungen als genehmigt. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden ist auf jeden Fall ausgeschlossen. Auch im Fall von Einflüssen höherer Gewalt (Unwetter/Erdbeben etc.), welche die Erbringung der Leistungen stören oder verunmöglichen, kann die NAOP nicht haftbar gemacht werden.
Der Kunde haftet für die Bezahlung etwaiger, von den Anlassteilnehmern zusätzlich bestellten und nicht bezahlten Speisen und Getränke.
DATENSCHUTZ
Die Bearbeitung von Personendaten (Namen, Postadressen, Telefonnummern etc.), welche der Kunde im Zusammenhang mit der Benutzung der Dienstleistung der NAOP bekannt gibt, unterliegt dem Datenschutz.
Gemäss den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen sind alle an die NAOP übermittelten personenbezogenen Daten zeitlich unbegrenzt geschützt. Die NAOP verkauft keine Personendaten und überlässt diese auch nicht Dritten.
ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
Anwendbar ist schweizerisches Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Bern.
SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
August 2020